Schulungen
Wir bilden Kranführer und Staplerführer nach den BG-Vorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung aus.
Art und Umfang der Ausbildung beurteilt der Unternehmer im Grunde nach der Gefährdungsbeurteilung §4 BetrSichV selbst. Daraus können auch unterschiedliche Ausbildungsdauern mit unterschiedlichen Ausbildungsumfängen resultieren.
Schulungsleiter Berghammer Georg, Dipl.-Ing.(FH) mittelt bei der theoretischen und praktischen Ausbildung die geltenden Rechtsvorschriften sowie technisch wichtige Details aus seiner 20-jährigen Erfahrung als Kranmonteur, Servicetechniker und Sachverständiger.
Wir bilden sowohl an unserm Standort mit Seminarraum als auch an Schulen und bei Ihnen vor Ort aus:
- Kranführer, TDK - Inhalt der Ausbildung
- Kransachkundiger
- Sachkundiger für LAM
- Staplerführer
Ausbildung und Prüfung in Theorie / Praxis