Sachverständiger / Krantüv

Georg Berghammer ist seit 2006 von der Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger (BG-Z 1957) für die wiederkehrende Prüfung von Kranen.
2012 wurde die Ermächtigung auf die Abnahme nach wesentlichen Änderungen und auf die Reparatur von tragenden Teilen erweitert.
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